Corona-Informationen

Bitte beachten Sie die aktuellen Einschränkungen:

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus sowohl für die Bevölkerung als auch das Personal der Kreishandwerkerschaft so gering wie möglich zu halten, wurden entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die einzelnen Fachbereiche und Abteilungen haben alternative Kontaktmöglichkeiten eingerichtet und sind weiterhin erreichbar.

In vielen Bereichen ist eine Vorsprache nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

Wo Publikumsverkehr stattfindet, werden weitgehende Hygienemaßnahmen eingehalten: unter anderem verzichten die Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt auf das Händeschütteln und treffen Vorkehrungen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen herzustellen. Besucher*innen werden gebeten, alleine und ohne Begleitpersonen vorzusprechen. Darüber hinaus gilt, außer für Beschäftigte am Arbeitsplatz selbst, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Seit dem 6. Dezember 2021, gilt darüberhinaus in der Kreishandwerkerschaft Essen, als auch in allen anderen städtischen Gebäuden, die 3G-Regelung für Besucher*innen. Nachdem für Mitarbeitende der Verwaltung bereits zuvor die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt worden war, wurde die Verpflichtung, den Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zu ermöglichen, auch auf Bürger*innen ausgeweitet. Dies dient dem Schutz aller, die die Gebäude nutzen. Besucher*innen müssen bei Aufforderung entsprechende Nachweise vorzeigen können.

Die Kreishandwerkerschaft Essen bittet alle Bürger*innen um Verständnis.


Kooperationspartner der Kreishandwerkerschaft